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BEWEISSICHERUNG

BEWEISSICHERUNG

Alle vorstehend genannten Gutachten bzw. Überprüfungen dienen der Beweissicherung. Eine solche ist vor allem dann erforderlich, wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind. In vielen Fällen sind diese außergerichtlich zu klären. Hier dient die Beweissicherung als Grundlage der gestellten Ansprüche, z.B. durch eine Gegenüberstellung der Unfallbeteiligten Fahrzeuge. Manchmal lässt sich allerdings eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung kann als sogenannter Parteivortrag in den Prozess eingebracht werden.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werde ich auch von Gerichten beauftragt, Gutachten in solchen Rechtsstreiten zu erstellen.

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BERND-GEORG HAHN

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